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Fördermöglichkeiten

Jugendprogramm Zeitensprünge

  
Nach dem Erfolg des Jugendprogramms "Zeitensprünge" in den vergangenen Jahren setzt die Stiftung Demokratische Jugend gemeinsam mit den Jugendministerien in den fünf neuen Bundesländern und in Berlin das Programm 2010 fort.

Auf einen Blick:

Zielgruppe:
"Zeitensprünge" richtet sich direkt an Jugendgruppen und Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 18 Jahren, die sich auf ihre eigene Spurensuche zur Geschichte ihrer Heimat oder ihres Kiezes begeben.

Förderung:
Bis zu 35 Zeitenspringerteams pro teilnehmenden Bundesland werden für die Umsetzung und Dokumentation ihrer Ideen mit bis zu 1100 Euro und einem Starterset ausgestattet, das u.a. Digitalkamera und MP3-Player zur Dokumentation und Zeitzeugenbefragung enthält.

Teilnehmende Bundesländer:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen


Förderprogramm "jugend aktiv!"

  

Die Stiftung Demokratische Jugend unterstützt in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Jugendinitiativen, in denen sich mindestens fünf Jugendliche zusammengeschlossen haben, um gemeinsam in einem konkreten Projekt die Attraktivität ihrer Region oder ihres Wohnortes zu verbessern und sich für andere Menschen im Ort zu engagieren. Das Projekt soll mindestens einen Zeitraum von 3 Monaten umfassen.

Auf einen Blick:

Zielgruppe:
Jugendgruppen mit mindestens fünf Teilnehmer/innen bis 18 Jahre

Förderung:
Bis zu 500 Euro zur Umsetzung eines konkreten Projektes

Bewerbungsschluss:
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Stiftung am Ende eines jeden Monats, und zwar jeweils für die Anträge, deren Projektbeginn in den nächsten drei Monaten liegen soll. Aus juristischen Gründen können Anträge für die Initiative nur von der Stadt oder Gemeinde (z.B. von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister), einem rechtsfähigen, gemeinnützigen Träger (z.B. einem Verein) oder einer öffentlich anerkannten Einrichtung (z.B. einer Kirchengemeinde) gestellt werden. Diese vertritt die Jugendinitiative gegenüber der Stiftung als rechtlich verantwortliche Projektleitung und verwaltet die bewilligten Fördermittel.

Teilnehmende Bundesländer:
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen


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