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Was ist ein Lokaler Aktionsplan!? - Aufgaben und Ziele

Unter dem Schwerpunkt "Integrierte Lokale Strategien" unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 1.1.2007 im Rahmen des Bundesprogramm "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" die Entwicklung von Lokalen Aktionsplänen. Ihr Ziel: Die Stärkung von demokratischen Beteiligungs- und Gestaltungsspielräumen in Landkreisen und Kommunen sowie die Förderung eines aktiven Engagements gegen rechtsextreme Propaganda und fremdenfeindliche Aktivitäten.

Jeweils 100.000 Euro jährlich stehen pro Lokalen Aktionsplan (LAP) innerhalb der nächsten drei Förderjahre zur Verfügung. Bewerben konnten sich Ende 2006 Kommunen, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften - 24 von ihnen haben im Rahmen eines Vorverfahrens bereits zum 1. Januar 2007 die Arbeit aufgenommen. Weitere 63 von 216 Antragstellern sind seit April dazu aufgefordert, anhand ihrer Interessensbekundung ein ausführliches Handlungskonzept für die nächsten 36 Monate zu erarbeiten.

Lokal/Regional, aktivierend, planvoll - lauten dabei die Schlüsselbegriffe für einen erfolgreichen Lokalen Aktionsplan, auf denen die Überlegungen der Antragsteller gründen sollen. Denn weniger als um die Initiierung vielfältiger und bunter Aktivitäten rund um das Thema "Demokratie" soll es mit dem Lokalen Aktionsplan um eine Strategieentwicklung gehen, die in den jeweiligen Regionen gemeinwesenorientierte Prozesse anstößt, die auch nach einer ersten Förderung über das Bundesprogramm sichtbar bleiben und Spuren hinterlassen.

Bedarfsorientiert, vernetzend, nachhaltig - Der Entstehungsprozess hin zu einem arbeitsfähigen Konzept geht deshalb über einen klassischen Drei-Schritt:
1. Wo liegt das Problem?
2. Welche Aktivitäten gibt es bislang zu diesem Themenfeld, auf die aufgebaut werden kann?
3. Welche Ziele sollten mit Hilfe des Lokalen Aktionsplans darüber hinaus verfolgt werden?

Um hier möglichst viele lokale Erfahrungen und Kompetenzen einzubinden, sind die antragstellenden Behörden dazu aufgerufen, vielfältige gesellschaftliche Partner in den Entwicklungsprozess mit ein zu beziehen. Steht das Handlungskonzept, wird eine Lokale Koordinierungsstelle beauftragt, den weiteren Arbeitsprozess zu moderieren und die inhaltliche Fortschreibung der Strategie zu koordinieren. Die Lokale Koordinierungsstelle kann dabei direkt im Amt angesiedelt sein oder durch einen externen Träger besetzt werden. Unterstützt wird sie durch einen Begleitausschuss aus Partnern der Verwaltung und der Zivilgesellschaft.

Demokratisch, gemeinnützig, konkret - Der Begleitausschuss gilt als zentrales Steuerungs- und Entwicklungsgremium in der Umsetzung des Lokalen Aktionsplans. Gemeinsam entscheiden seine Mitglieder über die strategische Ausgestaltung des LAPs, legen Förderrichtlinien fest und beraten über die Anträge der Einzelvorhaben, die im Sinne der erarbeiteten Zielstellung gefördert werden sollen. Im Vordergrund steht hier die enge Verknüpfung von Projektziel und lokaler Problembeschreibung sowie die nachvollziehbare Einbindung in die verabredete Gesamtstrategie. Anträge auf Einzelprojekte können ausschließlich von gemeinnützigen Trägern und Vereinen gestellt werden.


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15.10.2008: Bewerbungsschluss für den Ideenwettbewerb "Visionen für Regionen"
17.10.2008: Bewerbungsschluss für das Online-Projekt "Reporter'89"
03.11.2008: Kongress "Kommunen schreiben Geschichte" in Berlin
- Stiftung Demokratische Jugend stellt dort ihr Onlineprojekt "Reporter'89" vor.
14.11.2008: Kongress des BMVBS "Frauen machen Neue Länder" in Leipzig
26.11.2008: 2. Workschop zum Modellprogramm "erste Schwelle"
28.11.2008: Modellprogramm "Brandenburg - Das bist du uns wert" präsentiert sich auf dem Workshop "Immer wieder diese Werte!" in Potsdam