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Was ist ein Lokaler Aktionsplan!? - Aufgaben und Ziele

Unter dem Schwerpunkt "Integrierte Lokale Strategien" unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 1.1.2007 im Rahmen des Bundesprogramm "VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie" die Entwicklung von Lokalen Aktionsplänen. Ihr Ziel: Die Stärkung von demokratischen Beteiligungs- und Gestaltungsspielräumen in Landkreisen und Kommunen sowie die Förderung eines aktiven Engagements gegen rechtsextreme Propaganda und fremdenfeindliche Aktivitäten.

  

Für jeweils drei aufeinander folgende Förderjahre stehen jährlich 100.000 Euro pro Lokalen Aktionsplan (LAP) zur Verfügung. Antragstellende sind die kommunalen Verwaltungen selbst. Insgesamt 90 Kommunen, Landkreise und Gebietskörperschaften haben so bundesweit seit Januar 2007 die Arbeit aufgenommen.

Lokal/regional, aktivierend, planvoll - lauten dabei die Schlüsselbegriffe für einen erfolgreichen Lokalen Aktionsplan, auf denen die Überlegungen der Antragstellenden gründen sollen. Kein bloßer Aktionismus rund um das Thema "Demokratie" wird gefördert - sondern eine kommunale Strategie, die in den jeweiligen Regionen gemeinwesenorientierte Prozesse anstößt und auch nach der Bundesförderung Spuren hinterlässt.

Bedarfsorientiert, vernetzend, nachhaltig - Der Entstehungsprozess hin zu einem arbeitsfähigen Konzept geht deshalb über einen klassischen Drei-Schritt:

  1. Wo liegt das Problem?
  2. Welche Aktivitäten gibt es bislang zu diesem Themenfeld?
  3. Welche Ziele sollten mit Hilfe des Lokalen Aktionsplans darüber hinaus verfolgt werden?

Um hier möglichst viele lokale Erfahrungen und Kompetenzen einzubinden, sind die antragstellenden Behörden dazu aufgerufen, vielfältige gesellschaftliche Partner in den Entwicklungsprozess mit einzubeziehen. Steht das Handlungskonzept, wird eine Lokale Koordinierungsstelle beauftragt, den weiteren Arbeitsprozess zu moderieren und die inhaltliche Fortschreibung der Strategie zu koordinieren. Die Lokale Koordinierungsstelle kann dabei direkt im Amt angesiedelt sein oder durch einen externen Träger besetzt werden. Unterstützt wird sie durch einen Begleitausschuss aus Partnern der Verwaltung und der Zivilgesellschaft.

Demokratisch, gemeinnützig, konkret - Der Begleitausschuss gilt als zentrales Steuerungs- und Entwicklungsgremium in der Umsetzung des Lokalen Aktionsplans. Gemeinsam entscheiden seine Mitglieder über die strategische Ausgestaltung des LAPs, legen Förderrichtlinien fest und beraten über die Anträge der Einzelvorhaben, die im Sinne der erarbeiteten Zielstellung gefördert werden könnten. Im Vordergrund steht hier die enge Verknüpfung von Projektziel und lokaler Problembeschreibung sowie die nachvollziehbare Einbindung in die verabredete Gesamtstrategie. Anträge auf Einzelprojekte können ausschließlich von gemeinnützigen Trägern und Vereinen gestellt werden.


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