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Förderprogramm "jugend aktiv!"

18.11.2005: Bis zu 500 Euro für Projekte von Jugendlichen aus den neuen Bundesländern, die ihr Lebensumfeld verbessern oder sich für andere Menschen im Ort engagieren wollen.

  

Jugendliche ermutigen, selbst Ideen für die Verbesserung der Attraktivität ihres Lebensumfeldes zu entwickeln und umzusetzen ist das Ziel des Förderprogramms.

Die Stiftung Demokratische Jugend unterstützt in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Jugendinitiativen, in denen sich mindestens fünf Jugendliche zusammengeschlossen haben, um gemeinsam in einem konkreten Projekt das Wohnumfeld in ihrem Ort zu verbessern oder sich für andere Menschen im Ort zu engagieren.

Das Projekt soll mindestens einen Zeitraum von drei Monaten umfassen. Voraussetzung für eine Förderung ist der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Jugendinitiative und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister des Ortes, in der das Vorhaben beschrieben ist und eine inhaltliche Unterstützung zugesichert wird. In der Vereinbarung wird auch festgelegt, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister zu gegebener Zeit der Stiftung die Durchführung des Projekts bestätigt. Jugendinitiativen können sich um eine Förderung bis zu einer Höhe von 500 Euro für die Umsetzung ihres Vorhabens bewerben. Die Mittel können zum Beispiel für Arbeitsmaterialien, Honorare, Miet- und Leihgebühren, Fahrtkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Raummieten und andere Sachkosten verwendet werden. Einmalige Tagesveranstaltungen und bereits durchgeführte Projekte werden nicht gefördert.

Wie das geht und alle weiteren Informationen zu "jugend aktiv!" hier >>


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